1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemässe aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
2. Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.
Spielen ist essenziell für die Entwicklung von Kindern und für ihr körperliches und geistiges Wohlbefinden: es fördert die Kreativität, die sozialen und emotionalen Fähigkeiten und gibt ihnen die Möglichkeit, die eigene Identität und soziale Rollen spielerisch zu erkunden. Spielen, selbstbestimmt über freie, unverplante Zeit zu verfügen und Zugang zu kulturellen und künstlerischen Möglichkeiten zu haben, sind grundlegende Momente im Leben eines jeden Kindes. Im Alltag erscheint dieses Recht oftmals als selbstverständlich und genießt nicht die gleiche Sichtbarkeit wie die anderen Artikel der Konvention. Dass es ein Grundrecht ist, unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung oder sozialer Situation des Kindes, wird gerade in Zeiten von Krisen wichtig, wie beispielsweise die Corona Pandemie deutlich gezeigt hat.
Interessante Teilaspekte dieses Rechts sind Themen wie die eigene Gesundheit, Umgang mit Stress und Möglichkeiten der Entspannung oder die Nutzung mobiler Geräte. Mit den folgenden Aktivitäten werden Diskussionen angeregt und die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen gemeinsam erkundet.
weitere Informationen zu Kinderrechten
Bis zum Jahr 2020 erarbeitete das Internationale Institut für die Rechte des Kindes (IDE) pädagogisches Unterrichtsmaterial. Die Themen dieser Jahre sind hier zu finden: