Unterrichtsmaterial

Art. 31: Recht auf Spiel und Freizeit

Artikel 31 der Kinderrechtskonvention

1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemässe aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

2. Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteili­gung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betäti­gung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.

Domino
schlittelspass
kinder auf wiese

Spielen ist essenziell für die Entwicklung von Kindern und für ihr körperliches und geistiges Wohlbefinden: es fördert die Kreativität, die sozialen und emotionalen Fähigkeiten und gibt ihnen die Möglichkeit, die eigene Identität und soziale Rollen spielerisch zu erkunden. Spielen, selbstbestimmt über freie, unverplante Zeit zu verfügen und Zugang zu kulturellen und künstlerischen Möglichkeiten zu haben, sind grundlegende Momente im Leben eines jeden Kindes. Im Alltag erscheint dieses Recht oftmals als selbstverständlich und genießt nicht die gleiche Sichtbarkeit wie die anderen Artikel der Konvention. Dass es ein Grundrecht ist, unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung oder sozialer Situation des Kindes, wird gerade in Zeiten von Krisen wichtig, wie beispielsweise die Corona Pandemie deutlich gezeigt hat.

Interessante Teilaspekte dieses Rechts sind Themen wie die eigene Gesundheit, Umgang mit Stress und Möglichkeiten der Entspannung oder die Nutzung mobiler Geräte. Mit den folgenden Aktivitäten werden Diskussionen angeregt und die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen gemeinsam erkundet.

weitere Informationen zu Kinderrechten

 

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Zyklus I

Anleitung und Arbeitsblätter

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Zyklus II

Anleitung und Arbeitsblätter

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Zyklus III

Anleitung und Arbeitsblatt

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Zusatzmaterial

Anleitung ausserschulische Bildungsarbeit

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Weiterführende Informationen

Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit

Art. 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Diskriminierungsverbot. Das Prinzip, dass alle Rechte ausnahmslos jedem Kind gewährt werden, und die Pflicht des Staates, das Kind gegen alle Formen der Diskriminierung zu schützen. Der Staat verpflichtet sich, keines der Rechte des Kindes zu verletzen, und trifft Massnahmen, welche die Durchsetzung dieser Bestimmungen sicherstellen.

Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit bedeuten die Beseitigung von Diskriminierung, nicht die Abschaffung von Unterschieden. Während Gleichheit zum Ziel hat, dass alle die gleichen Rechte haben und gleichbehandelt werden, ist Gerechtigkeit ein Prozess, der gesellschaftlich verhandelt wird, um Ungleichheiten zu korrigieren und Chancengerechtigkeit zu erreichen.

Die Vielfalt als positives Merkmal unserer Gesellschaft zu betrachten und Unterschiede als Ressource zu erleben, sind die Grundlagen einer toleranten, respektvollen und gerechten Welt. Die Suche nach Gerechtigkeit für alle, ist ein kontinuierlicher und kontextabhängiger Prozess. Es geht darum, gemeinsam nach der bestmöglichen Lösung für alle zu suchen, Diskussionen über eine gerechte Verteilung zu führen, aber auch einander zuzuhören und die Bedürfnisse und Besonderheiten jedes Einzelnen zu respektieren.

Diese Unterrichtseinheiten bieten die Möglichkeit, den Dialog zu eröffnen, zu debattieren, eigene Überzeugungen zu hinterfragen oder zu festigen; kurz gesagt, das Zusammenleben zu lernen, indem man die demokratischen Prinzipien der Chancengleichheit und Gleichberechtigung praktiziert.

 

 

 

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Zyklus I

23_Dossier_Lehrperson Z1

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23_Dossier Lehrperson Z3

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Inklusives Unterrichtsmaterial

Inklusives Unterrichtsmaterial - Anleitung

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Zusatzmaterial

 

Recht auf eine saubere, grüne, gesunde und nachhaltige Umwelt

Allgemeine Bemerkung Nr. 26 des UN Kinderrechte Ausschusses

Dieses Recht ist in der Kinderrechtskonvention nicht ausdrücklich formuliert. Dies gab dem Kinderrechtsausschuss der UNO im Juni 2021 Anlass, eine Allgemeine Bemerkung zu Kinderrechten und Umwelt, mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem Klimawandel, zu verfassen. Eines der Ziele dabei ist die Schaffung allgemeingültiger Standards, denen sich Staaten verpflichten, um die Rechte von Kindern zu schützen, die von Umwelt- und Klimakrisen betroffen sind. Die Erstellung dieser Allgemeinen Bemerkung umfasste einen umfangreichen Konsultationsprozess mit der internationalen Gemeinschaft, einschließlich Kindern und Jugendlichen.

Die Hauptforderungen der Kinder und Jugendlichen sind:

 

  1. Eine saubere und gesunde Umwelt.
  2. Gehört werden, ernst genommen werden und eine Rolle bei Umweltmaßnahmen spielen.
  3. Klare und transparente Maßnahmen von Regierungen, Unternehmen und allen Erwachsenen.
  4. Zusammenarbeit zwischen den Ländern und Regionen der Welt.
  5. Bewusstseinsbildung und Umwelterziehung.
  6. Raum für den Austausch von Ideen für mögliche Lösungen.

 

Die Punkte 2, 5 und 6 bilden den Grundstein dieser Bildungsmaterialien.

Diese Unterrichtseinheiten haben zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Welt entwickeln und ein Verständnis für globale Zusammenhänge und Auswirkungen gewinnen. Sie lernen die Bedeutung der Umweltsorge und erkennen Handlungsmöglichkeiten, wie sie zu einer gesunden und nachhaltigen Umwelt beitragen können.

Die Arbeit mit diesen Unterrichtsmaterialien ermöglicht eine aktive Auseinandersetzung mit der Thematik. Sie sind gezielt darauf ausgerichtet, Diskussionen, Fragen und Spannungsfelder in diesem hochkomplexen Themenfeld sichtbar zu machen.

Downloads 2023

Zyklus I

Dossier Lehrperson Zyklus 1

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Zyklus II

Dossier Lehrperson Zyklus 2

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Zyklus III

Dossier Lehrperson Zyklus 3

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