Bis zum Jahr 2020 erarbeitete das Internationale Institut für die Rechte des Kindes (IDE) pädagogisches Unterrichtsmaterial zu Kinderrechtsthemen, das hier verfügbar ist.
1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemässe aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
2. Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.
Spielen ist essenziell für die Entwicklung von Kindern und für ihr körperliches und geistiges Wohlbefinden: es fördert die Kreativität, die sozialen und emotionalen Fähigkeiten und gibt ihnen die Möglichkeit, die eigene Identität und soziale Rollen spielerisch zu erkunden. Spielen, selbstbestimmt über freie, unverplante Zeit zu verfügen und Zugang zu kulturellen und künstlerischen Möglichkeiten zu haben, sind grundlegende Momente im Leben eines jeden Kindes. Im Alltag erscheint dieses Recht oftmals als selbstverständlich und genießt nicht die gleiche Sichtbarkeit wie die anderen Artikel der Konvention. Dass es ein Grundrecht ist, unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung oder sozialer Situation des Kindes, wird gerade in Zeiten von Krisen wichtig, wie beispielsweise die Corona Pandemie deutlich gezeigt hat.
Interessante Teilaspekte dieses Rechts sind Themen wie die eigene Gesundheit, Umgang mit Stress und Möglichkeiten der Entspannung oder die Nutzung mobiler Geräte. Mit den folgenden Aktivitäten werden Diskussionen angeregt und die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen gemeinsam erkundet.
weitere Informationen zu Kinderrechten
Diskriminierungsverbot. Das Prinzip, dass alle Rechte ausnahmslos jedem Kind gewährt werden, und die Pflicht des Staates, das Kind gegen alle Formen der Diskriminierung zu schützen. Der Staat verpflichtet sich, keines der Rechte des Kindes zu verletzen, und trifft Massnahmen, welche die Durchsetzung dieser Bestimmungen sicherstellen.
Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit bedeuten die Beseitigung von Diskriminierung, nicht die Abschaffung von Unterschieden. Während Gleichheit zum Ziel hat, dass alle die gleichen Rechte haben und gleichbehandelt werden, ist Gerechtigkeit ein Prozess, der gesellschaftlich verhandelt wird, um Ungleichheiten zu korrigieren und Chancengerechtigkeit zu erreichen.
Die Vielfalt als positives Merkmal unserer Gesellschaft zu betrachten und Unterschiede als Ressource zu erleben, sind die Grundlagen einer toleranten, respektvollen und gerechten Welt. Die Suche nach Gerechtigkeit für alle, ist ein kontinuierlicher und kontextabhängiger Prozess. Es geht darum, gemeinsam nach der bestmöglichen Lösung für alle zu suchen, Diskussionen über eine gerechte Verteilung zu führen, aber auch einander zuzuhören und die Bedürfnisse und Besonderheiten jedes Einzelnen zu respektieren.
Diese Unterrichtseinheiten bieten die Möglichkeit, den Dialog zu eröffnen, zu debattieren, eigene Überzeugungen zu hinterfragen oder zu festigen; kurz gesagt, das Zusammenleben zu lernen, indem man die demokratischen Prinzipien der Chancengleichheit und Gleichberechtigung praktiziert.
Dieses Recht ist in der Kinderrechtskonvention nicht ausdrücklich formuliert. Dies gab dem Kinderrechtsausschuss der UNO im Juni 2021 Anlass, eine Allgemeine Bemerkung zu Kinderrechten und Umwelt, mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem Klimawandel, zu verfassen. Eines der Ziele dabei ist die Schaffung allgemeingültiger Standards, denen sich Staaten verpflichten, um die Rechte von Kindern zu schützen, die von Umwelt- und Klimakrisen betroffen sind. Die Erstellung dieser Allgemeinen Bemerkung umfasste einen umfangreichen Konsultationsprozess mit der internationalen Gemeinschaft, einschließlich Kindern und Jugendlichen.
Die Hauptforderungen der Kinder und Jugendlichen sind:
Die Punkte 2, 5 und 6 bilden den Grundstein dieser Bildungsmaterialien.
Diese Unterrichtseinheiten haben zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Welt entwickeln und ein Verständnis für globale Zusammenhänge und Auswirkungen gewinnen. Sie lernen die Bedeutung der Umweltsorge und erkennen Handlungsmöglichkeiten, wie sie zu einer gesunden und nachhaltigen Umwelt beitragen können.
Die Arbeit mit diesen Unterrichtsmaterialien ermöglicht eine aktive Auseinandersetzung mit der Thematik. Sie sind gezielt darauf ausgerichtet, Diskussionen, Fragen und Spannungsfelder in diesem hochkomplexen Themenfeld sichtbar zu machen.
Kinder und Jugendliche haben wie Erwachsene das Recht auf die bestmögliche psychische Gesundheit. Um psychisches Wohlbefinden zu erreichen, müssen sie in allen Aspekten ihres Lebens unterstützt werden.
Deshalb zielen die Kinderrechte darauf ab, das Wohlbefinden und die Entwicklung des Kindes zu schützen und zu fördern, seine/ihre Grundbedürfnisse zu sichern und ihm*r eine Stimme zu geben. Somit ist die psychische Gesundheit eng mit der Achtung dieser Rechte verbunden.
1. Das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6) verpflichtet die Staaten, das Überleben und die gesamte Entwicklung eines jeden Kindes, einschliesslich der psychischen und emotionalen Entwicklung des Kindes, durch geeignete Massnahmen zu gewährleisten.
2. Das Recht auf Beteiligung (Artikel 12) ermöglicht es jedem Kind, gehört zu werden und an Entscheidungen, die es betreffen, teilzuhaben, wodurch das Selbstwertgefühl des Kindes gestärkt und ein Beitrag zu der psychischen Gesundheit geleistet wird.
3. Kinder haben auch das Recht, geeignete und angemessene Informationen zu erhalten, die die psychische Gesundheit fördern (Artikel 17).
4. Das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung (Artikel 19) gewährleistet, dass Kinder vor allen Formen von körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt geschützt werden. Dieser Schutz ist unerlässlich für die psychische Gesundheit.
5. Das Recht auf Gesundheit (Artikel 24) garantiert Kindern den Zugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgung sowie zu Diensten zur Prävention und Förderung der psychischen Gesundheit.
6. Das Recht auf Bildung (Artikel 28 und 29) garantiert eine qualitativ hochwertige Bildung, die die psychische Gesundheit berücksichtigt. Demzufolge müssen Schulen ein Umfeld anbieten, das die emotionale und soziale Entwicklung der Kinder fördert.
7. Das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung (Artikel 31) gewährleistet, dass Kinder das Recht haben, sich zu entspannen, zu spielen und an kulturellen und künstlerischen Aktivitäten teilzunehmen. Diese Aktivitäten sind für die psychische Gesundheit von entscheidender Bedeutung, da sie Stress abbauen und soziale Kompetenzen entwickeln.
Mit den vorgeschlagenen Unterrichtseinheiten lernen die Schüler*innen, ihre Emotionen, ihre Sorgen und die Stressfaktoren zu erkennen. Die Aktivitäten ermöglichen es den Schüler*innen, Techniken zur Stressbewältigung zu erlernen und ihre eigene Resilienz zu stärken. Sie lernen auch, wie sie zu einem unterstützenden und respektvollen Umfeld beitragen können, welches die psychische Gesundheit aller Beteiligten fördert.
Zudem ermöglichen die Unterrichtsmaterialien eine interaktive Auseinandersetzung mit dem Thema durch offene Diskussionen und bieten gleichzeitig einen geschützten Rahmen, in dem die Schüler*innen frei über ihre Emotionen und Erfahrungen sprechen können. Das Thema psychische Gesundheit erfordert eine sensitive und achtsame Herangehensweise, bei dem eine sichere und vertrauensvolle Umgebung von entscheidender Bedeutung ist.
Die Übungen gliedern sich in drei Bereiche: Einführung, Umgang mit Stress und Förderung eines gesunden Umfelds. Ein separates Dossier, «Balance im Schulalltag», enthält Körper-, Atem- und Meditationsübungen.